Bürgerhaus Fensdorf

Das Bürgerhaus hat einen Saal für ca. 125 Personen und kann für Veranstaltungen mit und ohne gastronomischen Rundum-Service von der Ortsgemeinde gemietet werden. Siehe dazu die Gebühren- und Nutzungsordnung.

Infos zur Vermietung erhalten Sie von:
Christiane Brenner,
Tel. 02742/71635 (Buchungen)

Ortsbürgermeister Thomas Wallenborn, Tel. 02742/3602

1. Beigeordneter Dirk Strauch,
Tel. 0172/6669748

Öffnungszeiten der Gaststätte:
Mittwoch und Freitag ab 18 Uhr
Sonntag von 10 bis 13 Uhr und ab 17 Uhr.
Öffnungszeiten können sich aus gegebenen Anlässen ändern (Feiertage, Veranstaltungen, geschl. Gesellschaften etc.)

Mieten

Miettarife und sonstige Tarife

 

Einwohner/innen
von Fensdorf

 

 

Auswärtige
Mieter/innen

 

Saalmiete ohne Nutzung der konzessionierten Gastronomie pro Tag

 

70,00 EUR

 

140,00 EUR

Saalmiete ohne Nutzung der konzessionierten Gastronomie bei mehrtägigen Veranstaltungen für jeden weiteren Tag

 

35,00 EUR

 

70,00 EUR

Reinigungskosten (Reinigung erfolgt durch Beauftragte der Ortsgemeinde)

 

55,00 EUR

 

55,00 EUR

Pauschale für Heizung, Wasser und Strom
(bei außergewöhnlich hohem Verbrauch wird ein Zuschlag erhoben)

 

20,00 EUR

 

20,00 EUR

Küchenbenutzung ohne Inanspruchnahme der konzessionierten Gastronomie

 

55,00 EUR

 

55,00 EUR

Kaution für Schlüssel

 

50,00 EUR

 

75,00 EUR

Das Bürgerhaus Fensdorf ist einerseits Dorfgemeinschaftshaus und andererseits eine konzessionierte Gaststätte. Inhaber der Konzession ist die Ortsgemeinde Fensdorf, namentlich Ortsbürgermeister Thomas Wallenborn. Während der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeiten findet konzessionierter Gaststättenbetrieb im Namen und auf Rechnung der Ortsgemeinde statt.
Das Bürgerhaus kann darüber hinaus für Veranstaltungen und Feiern angemietet werden. Den Mietern steht es frei, dabei die Leistungen des konzessionierten Gaststättenbereichs (Essen und Getränke, Festbewirtung) in Anspruch zu nehmen oder die Versorgung anderweitig zu organisieren.
Mietgegenstand sind der Saal, der Gastraum mit Theke sowie die Sanitärräume und der Kühlraum. Die Nutzung der Küche ist optional und wird gesondert geregelt.

Fensdorfer Vereine

Die im Ort ansässigen Vereine nutzen das Bürgerhaus mietfrei, wenn die Termine frühzeitig für das Folgejahr mit der Ortsgemeinde abgesprochen worden sind. Bezüglich der Nebenkosten für Reinigung, Wasser und Strom werden jeweils Absprachen getroffen. Die Nutzung durch die Vereine geht der gastronomischen Nutzung grundsätzlich vor; eine beiderseitige Absprache ist anzustreben. Diese Regelung gilt auch für die kirchliche Nutzung und die Nutzung durch die Katholische Frauengemeinschaft.
Mit überregionalen Vereinen und Verbänden mit Bezügen zur Ortsgemeinde (z.B. Landfrauenverband) sowie bei Wohltätigkeitsveranstaltungen werden jeweils Absprachen mit der Ortsgemeinde getroffen.